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„Wohnraumförderung leichter gemacht“: NRW-Bauministerium und VdW Rheinland Westfalen veröffentlichen Leitfaden

Mangelnder Neubau im preiswerten und mittleren Segment ist die Hauptursache für steigende Mieten in den Ballungsregionen Nordrhein-Westfalens. Die neue Broschüre schlüsselt Förderbedingungen auf.

„Die Grundstücks- und Baukosten sind der entscheidende Faktor, denn durch sie sind Neubauprojekte in gefragten Regionen nur noch dann wirtschaftlich, wenn entsprechend hohe Mieten gefordert werden können“, sagt Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen. Mit einem gemeinsam herausgegebenen Leitfaden informieren der Verband und das NRW-Bauministerium nun darüber, wie Unternehmen einen Zugang zu den dringend benötigten Fördermitteln erhalten können.

Um den Wohnungsbau, insbesondere im Preissegment für Gering- oder Normalverdiener anzuregen, investiert das Land Nordrhein-Westfalen erhebliche Mittel: Mit dem mehrjährigen Wohnungsbauprogramm 2014-2017 stehen Förderdarlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Grundsätzlich werden dabei zinslose oder sehr zinsgünstige Darlehen gegeben. Auch gibt es für bestimmte Fördertatbestände Tilgungsnachlässe, die letzten Endes die Wirkung von Zuschüssen entfalten können. NRW-Bauminister Michael Groschek sagt: „Die Palette der Maßnahmen, für die die Mittel der Wohnraumförderung in Frage kommen, ist so vielfältig wie auch das Wohnen selbst in unserem Bundesland: Es werden einerseits investive Maßnahmen gefördert, es werden aber auch ausgewählte Maßnahmen unterstützt, die Investitionen erst vorbereiten. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen wie eine Standortaufbereitung oder die Mitfinanzierung von externen Kosten, zum Beispiel für Mieterbefragungen zur Erstellung von Quartierskonzepten, die spätere geförderte Bauvorhaben erst möglich machen.“

Für bestimmte Zielgruppen (z.B. , Fahrstühle, Sinnesgärten für Demenzwohngruppen) oder bestimmte Standards (z.B. im Neubau: Passivhäuser) gibt es Zusatzdarlehen.
Zuständig für die Antragsbearbeitung und die Erteilung der Förderzusagen sind die jeweiligen Bewilligungsbehörden für die Wohnraumförderung in den kreisfreien Städten und Kreisen. Nach Erteilung der Förderzusage bearbeitet dann die NRW.Bank die Sicherung, Auszahlung und Verwaltung der Förderdarlehen.

Alexander Rychter ist Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen und spricht für 470 Mitgliedsunternehmen mit 1,2 Millionen Wohnungen in NRW. Er sagt: „In Nordrhein-Westfalen steht den Wohnungsunternehmen eine gut ausgestattete, flexible Wohnraumförderung zur Verfügung. In anderen Bundesländern ist dies keinesfalls so selbstverständlich. Dennoch ist die Beantragung von Fördermitteln immer ein komplexer Vorgang, mit dem bei Weitem nicht alle potenziellen Bauherren vertraut sind. Hier geht es um Fachwissen und die richtige Kenntnis der einzuhaltenden Wege. Die Broschüre ‚Wohnraumförderung leichter gemacht‘ kann preisgünstigen Neubau daher merklich begünstigen. Gerade angesichts der immer weiter steigenden Baukosten ist das dringend notwendig.“

Die Broschüre „Wohnraumförderung leichter gemacht“ wird in einer Auflage von über 2.000 Exemplaren erscheinen und zudem elektronisch allen Interessenten auf den Internetportalen des NRW-Bauministeriums sowie des VdW Rheinland Westfalen zugänglich gemacht. Potenziellen Bauherren in NRW gibt auf 16 Seiten sie Schritt für Schritt Aufschluss darüber, welche Fördermittel ihnen zur Verfügung stellen und wie sich diese gezielt erschließen lassen.

VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter betont: „Wer im Anschluss eine eingehende Beratung wünscht, der erhält diese natürlich auch weiterhin durch die entsprechenden Ansprechpartner in unserem Verband. Als Einführung in die Thematik, um Mut zu machen und die Spielräume der Förderkulissen in NRW darzustellen halten wir den neuen Leitfaden in jedem Fall für ein wertvolles Mittel.“