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Neues aus der Politik: Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform, die Erbbaurechte und das Eigentum von Grundstücken besteuert, ist aktuell ein heiß diskutiertes Thema. Warum? Weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Bemessungsgrundlagen zumindest für Westdeutschland als verfassungswidrig erklärt hat. Bis Ende 2019 muss die Grundsteuer nun reformiert werden. So wie es aussieht, wird die Reform der Grundsteuer insbesondere die Wohnungsbestände treffen, die derzeit relativ moderate Mieten aufweisen und sich in guten und besseren Lagen befinden – dort würde sich die Grundsteuerbelastung signifikant erhöhen.

Kommentar Thomas Hummelsbeck (ARGE Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer der Rheinwohnungsbau GmbH aus Düsseldorf):

„Die Abfrage bei den Mitgliedsunternehmen des VdW Rheinland ergibt aktuell ein Grundsteuervolumen von rd. 38 Mio. € jährlich für insgesamt 210.000 Wohnungen. Das sind 181 € pro Wohnung und Jahr.

Die nun angedachte Reform der Grundsteuer wird insbesondere die Wohnungsbestände treffen, die derzeit relativ moderate Mieten aufweisen und sich in guten und besseren Lagen befinden. Dort würde sich die Grundsteuerbelastung signifikant erhöhen.
Also bewusst preisgünstig vermietete Wohnungen würden durch eine Gesetzesänderung unnötig verteuert. Eine völlig konträre politische Entscheidung zum zweiten Mietrechtsänderungspaket aus November 2018. Denn eines ist sicher: Die Wohnungswirtschaft wird die veränderte Grundsteuer 1:1 an die betroffenen Mieter weitergeben (müssen). Und sollte im Zuge der Grundsteuerreform tatsächlich auch noch deren Umlagefähigkeit angetastet werden, so müssten die Unternehmen über entsprechende Erhöhungen der Kaltmiete einen Ausgleich herbeiführen.

Niemand kann ernsthaft erwarten, dass eine derartige Belastung der wirtschaftlichen Kraft eines Unternehmens hingenommen wird. Zumal in einer Phase, wo zunehmend von unserer Branche eine erhöhte Investitionsbereitschaft eingefordert wird. Dieser kann man aber nur gerecht werden, wenn die notwendigen Finanzmittel hierfür zur Verfügung stehen und die Innenfinanzierungen mittels Cash-Flow Überschüssen gesichert sind.

Die Umfrage bei den ARGE-Mitgliedern ergab ein sehr deutliches Meinungsbild. Tenor war, dass der Wegfall der Umlagefähigkeit zwingend über eine Anpassung der Kaltmieten auszugleichen wäre.“