Aktuelles

Einbau von Leerrohren in Wohngebäuden soll kein Zwang werden

Einen jüngst diskutierten Zwang zum Einbau von Leerrohren lehnen die Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften ab: Er würde den Wohnungsbau verteuern und könnte von der technischen Entwicklung rasch überholt werden.

Anlässlich der aktuellen Diskussion um den Einbau so genannter Leerrohre in Wohnungsneubauten meldet sich die Wohnungswirtschaft zu Wort: „Die Baukosten würden weiter steigen“, so VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter. „Zugleich kann die rasante technische Entwicklung die Investition in Leerrohre jederzeit ad absurdum führen.“

Leerrohre sollen künftig unter oder neben Landstraßen verlegt werden, damit schnelle Glasfaserleitungen unkompliziert nachgerüstet werden können. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch, ob im Rahmen der Novelle der Landesbauordnung die Verlegung von Leerrohren in Wohngebäuden Vorschrift werden könnte.

VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter erläutert: „Keiner kann heute sagen, wie sich die Telekommunikationstechnik in den nächsten Jahren entwickeln wird. Bei landesweiten Leitungen mag das anders sein, doch in Wohnungen müssen durch die verstärkte Nutzung von WLAN-Netzen in einigen Jahren vielleicht überhaupt keine Leerrohre mehr verlegt werden.“ Der Sprecher der Wohnungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen nennt ein Beispiel für eine ähnliche Entwicklung, die in der Vergangenheit stattgefunden hat: „Vor einem Jahrzehnt gab es Überlegungen, das System ‚Powerline‘ in Neubauten zu integrieren, so dass Daten über die Stromleitungen übertragen werden könnten. Heute spricht kaum noch jemand von diesem System. Wichtig ist, dass wir jederzeit mit allen Beteiligten im Gespräch bleiben, um aktuelle technische Entwicklungen flexibel in künftige Bauprozesse einbinden zu können.“

Wohnungsunternehmen und –genossenschaften bieten ihren Mietern heute bereits möglichst schnelle Internetverbindungen an, da hohe Übertragungsraten für die Menschen weiter an Bedeutung gewinnen. „Eine gute Internet-Anbindung ist ohnehin ein Verkaufsargument für Wohnungen“, sagt Alexander Rychter. „Doch die Unternehmen sollten besser selbst entscheiden können, mit welchen Lösungen sie diese Anbindung gewährleisten.“

Insbesondere im Vorfeld der Novelle der Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen hat die Wohnungswirtschaft die Erwartung, dass die Baukosten nicht durch eine weitere Vorschrift noch weiter angehoben werden – was stets auch höhere Mieten mit sich bringt.