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Flexible Grunderwerbsteuer hilft nicht gegen Wohnungsmangel

Mittels eines Entschließungsantrags zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer wollen die Fraktionen von SPD und Grünen im NRW-Landtag den Weg hin zu einer Flexibilisierung einschlagen. Die Wohnungswirtschaft im Westen nimmt die gute Absicht zur Kenntnis, doch VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter sagt anlässlich der heutigen dritten Lesung des Gesetzes: „Weder schrumpfenden noch boomenden Regionen tut eine Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes gut. Gegen den Wohnungsmangel würde auch eine Flexibilisierung nicht helfen.“
Die Landesregierung hat es bereits beschlossen: 6,5 Prozent soll der Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2015 betragen – so viel wie sonst bundesweit nur noch in Schleswig-Holstein. Die Wohnungswirtschaft im Westen hatte den Schritt scharf kritisiert, weil er allen Bemühungen, mehr kostengünstigen Wohnungsbau für breite Schichten der Bevölkerung anzuregen, zuwiderläuft.

Dass nun die Fraktionen von SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalens einen Entschließungsantrag für eine Flexibilisierung des Grunderwerbsteuersatzes stellen, nehmen die Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen, die sich im VdW Rheinland Westfalen zusammengeschlossen haben, grundsätzlich positiv zur Kenntnis. Der Vorschlag der Fraktionen: Der Bundesgesetzgeber könne den Ländern erlauben, eine differenzierbare Grunderwerbsteuer zu bestimmen, die nach dem jeweiligen Wohnungsmarkt und Preisniveau erhoben wird.

„Dass die Steuererhöhung zur Unzeit kommt, scheint in den Fraktionen vielen bewusst zu sein“, so VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter. „Insofern begrüßen wir es, dass unsere Partner in der Landespolitik nach Lösungen suchen.“
Rychter sieht im neuen Ansatz jedoch nur geringes Potenzial, den durch die beschlossene Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes angerichteten Schaden zu begrenzen. „Es wäre in Nordrhein-Westfalen sehr schwierig zu sagen, wo bei einer flexiblen Grunderwerbsteuer die räumlichen Grenzen von niedriger hin zu hoher Steuerlast gezogen werden sollten. Denn kostengünstigen und auch demografiegerechten Wohnungsneubau brauchen wir nicht nur in den boomenden Metropolen. Auch in den schrumpfenden Regionen, die bei der Diskussion oft vergessen werden, ist laufend Ersatzneubau notwendig. Dort darf es folgerichtig nicht noch teurer werden, moderne Wohnungen zu bauen, weil die Schere sonst immer weiter aufklafft.“

Ein sinnvolles Instrument, so Rychter, könne etwa die Festlegung eines verringerten Grunderwerbsteuersatzes für Projekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau sein. „Das wäre ein klares Signal der Landesregierung. Die Politik würde ein Zeichen dafür setzen, dass man den kostengünstigen, für breite Schichten der Bevölkerung gedachten Wohnungsbau glaubwürdig unterstützt.“

Bis dahin gelte aber weiter, so Rychter: „Mit dem mehrjährigen Wohnungsbauprogramm 2014-2017 hat das Land eine sehr gute Weichenstellung vorgenommen. Und durch die Selbstverpflichtung, entsprechende Bundesmittel auch wirklich ausschließlich für den Wohnungsbau einzusetzen, hat es in Deutschland geradezu eine Vorbildfunktion. Da ist es schlicht unverständlich, dass so gute Schritte durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer konterkariert werden. Und diese kommt, pünktlich zum 1. Januar, während jede Initiative auf Bundesebene erst in unbestimmter Zukunft Wirkung zeigen wird.“